DOT-Nummer und Reifenalter: So erkennen Sie, wie alt Ihre Reifen sind

Jeder Autoreifen trägt auf der Flanke eine DOT-Kennzeichnung. Die letzten vier Ziffern nennen Kalenderwoche und Produktionsjahr. Damit lässt sich das Herstellungsdatum ablesen, nicht aber automatisch beurteilen, ob der Reifen noch sicher ist.

In Deutschland gibt es für gewöhnliche Reifen von Personenkraftwagen (PKW) kein gesetzlich vorgeschriebenes Höchstalter. Entscheidend bleiben Zustand, Profiltiefe, Beschädigungen und die Betriebsbedingungen. Das Produktionsdatum ist trotzdem wichtig: Gummi altert auch ohne Fahrbetrieb. Lagerung, UV-Strahlung, Temperatur, Belastung und Laufleistung beeinflussen, wie schnell ein Reifen seine Eigenschaften verändert.

Was die DOT-Kennzeichnung ist

DOT steht für Department of Transportation, die US-amerikanische Verkehrsbehörde. Die Kennzeichnung wurde für den US-Markt eingeführt und ist auf vielen in Europa verkauften Reifen ebenfalls eingeprägt. Sie dient der Rückverfolgbarkeit und enthält unter anderem Werkscode und das Herstellungsdatum.

Die vollständige DOT-Nummer besteht in der Regel aus mehreren Blöcken. Für Autofahrer ist vor allem der letzte, meist vierstellige Zahlenblock relevant. Er steht häufig etwas abgesetzt in einem Oval und befindet sich oft nur auf einer Reifenseite. Deshalb sollte bei der Kontrolle die innere und die äußere Flanke betrachtet werden.

So lesen Sie Kalenderwoche und Produktionsjahr

Die letzten vier Ziffern folgen dem Muster WWJJ:

  • Die ersten zwei Ziffern stehen für die Kalenderwoche.
  • Die letzten zwei Ziffern stehen für das Produktionsjahr.

Beispiel: Die Zahlenfolge 2318 bedeutet: hergestellt in der 23. Kalenderwoche des Jahres 2018. Das entspricht etwa Anfang Juni 2018. Steht dort 1024, stammt der Reifen aus der 10. Kalenderwoche 2024.

Ältere Reifen können noch eine dreistellige Datumsangabe tragen. Seit der Umstellung auf vier Stellen ist das Herstellungsjahr eindeutig. Die DOT-Nummer sagt nichts über die tatsächliche Nutzung, den Lagerort oder den technischen Zustand aus.

Warum Reifen altern

Reifengummi besteht aus vernetzten Polymerketten. Mit der Zeit verändern Sauerstoff, Ozon, Wärme, Feuchtigkeit und UV-Strahlung diese Struktur. Ketten können aufgespalten oder nachträglich stärker vernetzt werden. Der Gummi wird dann härter, weniger elastisch und anfälliger für Risse. Dieser Vorgang läuft auch bei unbenutzten Reifen ab, nur meist langsamer als im Fahrbetrieb.

Äußerlich können feine Risse in der Flanke, eine stumpf wirkende Oberfläche oder Verhärtung Hinweise sein. Sichtbare Schäden sind jedoch kein vollständiges Bild. Innere Veränderungen lassen sich von außen nicht zuverlässig erkennen. Deshalb ersetzt das Ablesen des Produktionsdatums keine fachliche Prüfung.

Welche Faktoren die Alterung beeinflussen

Das Herstellungsdatum ist nur ein Ausgangspunkt. Wie schnell ein Reifen altert, hängt unter anderem ab von:

  • Lagerung: kühl, trocken, dunkel und ohne starke Verformung verlangsamt die Alterung. Sonne, Nässe, Ozonquellen oder Kontakt mit Lösungsmitteln, Kraft- und Schmierstoffen beschleunigen sie.
  • UV-Strahlung und Temperatur: starke Sonneneinstrahlung und hohe Temperaturen fördern chemische Alterung. Auch sehr niedrige Temperaturen machen Gummi spröder.
  • Laufleistung und Belastung: häufiges Fahren, hohe Lasten, falscher Luftdruck, Bordsteinkanten und sportliche Fahrweise beanspruchen die Struktur zusätzlich.
  • Standzeiten: wenig bewegte Reifen, etwa an Anhängern, Wohnwagen oder Saisonfahrzeugen, können trotz geringem Kilometerstand schneller sichtbar altern, weil sie dauerhaft lasttragend stehen.
  • Beschädigungen: Schnitte, Beulen, eingefahrene Gegenstände oder vorangegangene Überhitzung können die Nutzungsdauer unabhängig vom Alter beenden.

Ein jüngerer, schlecht gelagerter oder stark beanspruchter Reifen kann unsicherer sein als ein älterer, schonend genutzter Reifen in einwandfreiem Zustand. Umgekehrt bleibt ein unbeschädigter Reifen mit ausreichendem Profil nicht allein deshalb unbedenklich, weil er noch nicht „alt“ wirkt.

Gibt es in Deutschland ein gesetzliches Höchstalter?

Für PKW-Reifen existiert keine allgemeine gesetzliche Altersgrenze. Der Gesetzgeber schreibt in § 36 StVZO insbesondere Maße, Bauart, Tragfähigkeit, Geschwindigkeitseignung und eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vor. Ein bestimmtes Maximalalter für den Betrieb von PKW-Reifen ist darin nicht festgelegt.

Bei der Hauptuntersuchung kann ein stark gealterter Reifen trotzdem beanstandet werden, wenn Risse, Verhärtungen, Beulen oder andere Mängel vorliegen. Das Alter allein ist dann nicht der Prüfmaßstab, sondern der erkennbare Zustand.

Ausnahme: Anhänger mit Tempo-100-Zulassung

Eine konkrete gesetzliche Altersvorgabe gilt für Anhängerreifen, wenn mit dem Gespann auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h gefahren werden soll. Nach § 3 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO müssen die Reifen des Anhängers zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt jünger als sechs Jahre und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) gekennzeichnet sein. Maßgeblich ist das eingeprägte Herstellungsdatum.

Diese Sechs-Jahres-Grenze ist keine allgemeine Regel für alle Anhänger und auch keine allgemeine PKW-Regel. Ohne Erfüllung der Ausnahmevoraussetzungen gilt für viele Gespanne die niedrigere Höchstgeschwindigkeit nach der StVO. Sind die Reifen älter als sechs Jahre, entfällt die Tempo-100-Berechtigung.

Wie alt dürfen als neu verkaufte Reifen sein?

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, nach der ein als Neureifen verkaufter Reifen ein bestimmtes Höchstalter nicht überschreiten darf. Die Gewährleistung beginnt mit dem Kauf, nicht mit dem Produktionstag.

In der Branche hat sich eine Unterscheidung etabliert, die keine Gesetzesnorm ist:

  • Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) bezeichnet Reifen bei sach- und fachgerechter Lagerung bis zu drei Jahren als fabrikneu und bis zu fünf Jahren als neu. Ungebrauchte Reifen bis fünf Jahre gelten danach technisch als montierbar, haben aber eine kürzere verbleibende Nutzungsdauer.
  • Der ADAC empfiehlt, beim Neukauf möglichst nicht ältere als zwei Jahre alte Reifen zu wählen, weil sich technische Eigenschaften auch bei ungenutzter Lagerung verändern können.

Ob ein gelagerter Reifen tatsächlich fachgerecht aufbewahrt wurde, kann der Käufer in der Regel nicht prüfen. Das Produktionsdatum sollte deshalb vor dem Kauf abgelesen oder vertraglich festgehalten werden.

Wann Reifen unabhängig vom Profil geprüft oder ersetzt werden sollten

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe ist keine Altersgrenze. Reifen können bei geringem Verschleiß trotzdem alt, rissig oder strukturell geschwächt sein. Typische Anlässe für eine Prüfung oder einen Austausch sind:

  • sichtbare Risse, poröse Stellen, Beulen oder freiliegende Cordfäden
  • unbekannte Vorschäden, etwa nach einer schweren Bordsteinkollision
  • lange Standzeiten, insbesondere bei Anhängern, Wohnwagen und selten genutzten Fahrzeugen
  • Winterreifen, deren Mischung mit den Jahren härter geworden sein kann

Empfehlungen von Prüforganisationen, Automobilclubs und Herstellern sind keine gesetzlichen Fristen:

Als Faustregel gilt: Mit zunehmendem Alter sollten Reifen besonders aufmerksam auf Verschleiß, Beschädigungen und Veränderungen des Materials geprüft werden. Auch bei ausreichender Profiltiefe kann sich die Leistungsfähigkeit eines Reifens im Laufe der Jahre verschlechtern. Das gilt insbesondere für Winterreifen, deren für winterliche Bedingungen wichtige Eigenschaften mit zunehmendem Alter nachlassen können.

Ein pauschales Ablaufdatum für Reifen gibt es jedoch nicht. Wie lange ein Reifen tatsächlich sicher genutzt werden kann, hängt unter anderem von Zustand, Beanspruchung, Lagerung und Pflege ab. Beschädigte oder stark gealterte Reifen können daher schon deutlich früher ersetzt werden müssen.

Häufige Fragen

Ab wann gilt ein Reifen als alt?

Es gibt keine gesetzliche Definition. In der Praxis gelten Reifen nach mehreren Jahren als deutlich gealtert, besonders wenn sie wenig bewegt, starker Sonne oder hohen Temperaturen ausgesetzt waren. Sichtbare Risse oder Verhärtung sind klarere Warnsignale als das Datum allein.

Darf ich einen fünf Jahre alten unbenutzten Reifen als Neuware kaufen?

Gesetzlich ist das nicht verboten. Nach der Branchenauffassung des BRV kann ein sachgerecht gelagerter Reifen bis fünf Jahre noch als neu gelten, als fabrikneu jedoch nur bis drei Jahre. Der ADAC hält fünf Jahre für den Neukauf für zu alt.

Gilt die Sechs-Jahres-Regel für jeden Anhänger?

Nein. Sie ist eine Voraussetzung der Tempo-100-Ausnahme für bestimmte Gespanne. Für den allgemeinen Anhängerbetrieb gilt sie nicht als generelles Höchstalter. Trotzdem altern Anhängerreifen durch Standzeiten oft schneller und sollten regelmäßig geprüft werden.

Reicht die DOT-Nummer als Sicherheitscheck?

Nein. Sie zeigt nur das Herstellungsdatum. Zustand, Profiltiefe, Luftdruck, Beschädigungen und die richtige Verwendung entscheiden darüber, ob der Reifen noch genutzt werden darf.

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