Die auf dem montierten Reifen abgelesene Größe ist ein nützlicher Ausgangspunkt, aber noch kein sicherer Zulässigkeitsnachweis. Für die Bestellung müssen Fahrzeugunterlagen, Achse und vorhandene Felge zusammenpassen.
Die richtige Reifengröße findet sich zuerst in den Feldern 15.1 und 15.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Da dort häufig nur eine genehmigte Größe oder Kombination steht, ist anschließend das CoC – die EU-Übereinstimmungsbescheinigung – auf weitere Rad-Reifen-Kombinationen zu prüfen. Bei Sonderrädern sind zusätzlich deren Genehmigungsunterlagen und Auflagen maßgeblich.
Welche Angaben gehören zur vollständigen Reifengröße?
Eine übliche Kennzeichnung lautet beispielsweise 205/55 R16 91V. Die Zeichen bedeuten:
- 205: nominelle Reifenbreite in Millimetern,
- 55: Verhältnis der Flankenhöhe zur Breite in Prozent,
- R: radiale Bauart,
- 16: Felgen-Nenndurchmesser in Zoll,
- 91: Lastindex,
- V: Geschwindigkeitsindex.
Die Reifenflanke ist die seitliche Wand des Reifens. Dort stehen Größe und weitere Ausführungsmerkmale. Der Lastindex ist eine Kennzahl für die Tragfähigkeit unter festgelegten Bedingungen; der Geschwindigkeitsindex kennzeichnet die zulässige Reifenhöchstgeschwindigkeit. Zusätze wie XL für erhöhte Tragfähigkeit oder besondere Fahrzeugausführungen können ebenfalls vorgeschrieben sein und gehören deshalb in den Abgleich.
Für eine Bestellung genügt nicht die Kurzangabe „16 Zoll“. Reifenbreite, Querschnitt, Bauart, Durchmesser, Indizes und erforderliche Zusätze müssen zur genehmigten Kombination passen.
Schritt 1: Zulassungsbescheinigung Teil I prüfen
In der Zulassungsbescheinigung Teil I, umgangssprachlich Fahrzeugschein, bezeichnet Feld 15.1 die Bereifung der ersten Achse und Feld 15.2 die Bereifung der zweiten Achse. Bei einem gewöhnlichen Personenkraftwagen (PKW) sind damit regelmäßig Vorder- und Hinterachse gemeint. Stimmen beide Einträge überein, ist dort dieselbe Größenbezeichnung für beide Achsen dokumentiert. Unterscheiden sie sich, liegt eine vorgesehene Kombination verschiedener Vorder- und Hinterachsgrößen vor.
Wichtig ist die Reichweite dieser Information: § 6 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt für die Registerdaten eine in der jeweiligen Genehmigung bezeichnete Größenangabe je Achse. Die Zulassungsbescheinigung bildet daher häufig nur eine genehmigte Kombination ab, nicht den vollständigen Bestand aller erlaubten Varianten.
Zusätzliche technische Einträge können in Feld 22 stehen. Dort sind etwa Auflagen oder nachträglich eingetragene Änderungen möglich. Der gesamte Text ist zu lesen, weil eine Größenangabe durch Bedingungen zur Felge, Achse oder Fahrzeugausführung eingeschränkt sein kann.
Schritt 2: Weitere Größen im CoC suchen
CoC steht für Certificate of Conformity und bezeichnet die EU-Übereinstimmungsbescheinigung. Nach der Verordnung (EU) 2018/858 bestätigt sie, dass das konkrete Fahrzeug dem genehmigten Typ und den zum Herstellungszeitpunkt anwendbaren Rechtsakten entspricht. Bei der Erstzulassung eines EU-typgenehmigten Fahrzeugs dient sie nach § 6 FZV als Nachweis der Übereinstimmung.
Im CoC stehen die Reifen- und Radangaben im Abschnitt zur Bereifung beziehungsweise zu den Reifen-/Radkombinationen; weitere Kombinationen können unter den Bemerkungen aufgeführt sein. Feldnummern unterscheiden sich je nach Fahrzeugklasse und verwendeter Dokumentvorlage. Deshalb sollte nicht nur nach einer bestimmten Nummer, sondern nach den Überschriften „Bereifung“, „Räder“, „Reifen-/Radkombination“ und „Bemerkungen“ gesucht werden.
Jede Zeile ist als vollständige Kombination zu lesen. Eine Reifenangabe darf nicht beliebig mit einer Felge aus einer anderen Zeile verbunden werden. Auch die Zuordnung zu Vorder- und Hinterachse sowie mögliche Bedingungen müssen erhalten bleiben.
Fehlt das Papier-CoC, können elektronische CoC-Daten vorliegen; das Kraftfahrt-Bundesamt stellt sie Zulassungsbehörden fahrzeugbezogen bereit. Daraus entsteht jedoch keine frei zusammenstellbare Reifenliste. Für den Kauf ist eine belastbare fahrzeugbezogene Bescheinigung erforderlich.
Schritt 3: Sonderräder und Änderungen einbeziehen
Ist eine andere Felge als die serienmäßig genehmigte montiert, werden deren Unterlagen wichtig. Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist eine nationale Genehmigung für einen Teiletyp. Sie nennt den Verwendungsbereich und kann Auflagen, eine Abnahmepflicht oder die Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthalten.
Auch eine Teilegenehmigung, ein Prüfzeugnis oder eine Bescheinigung über eine Änderungsabnahme kann die zulässige Reifengröße bestimmen. Die Unterlage muss exakt zum Fahrzeugtyp, zur Felgenausführung und zur gewünschten Reifendimension passen. Ein Gutachten für eine ähnlich bezeichnete Felge oder eine andere Fahrzeugvariante reicht nicht.
Bei älteren Fahrzeugen können der frühere Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief oder nationale Genehmigungsunterlagen weitere Angaben enthalten. Sie sind besonders hilfreich, wenn beim Umtausch alter Papiere zusätzliche Reifengrößen nicht in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I übernommen wurden.
Schritt 4: Angaben am Fahrzeug richtig einordnen
Die Beschriftung des montierten Reifens zeigt, was derzeit aufgezogen ist. Sie beweist allein nicht, dass diese Ausführung genehmigt ist. Dasselbe gilt für einen Reifenaufkleber an Türrahmen oder Tankklappe: Er informiert in erster Linie über den vorgesehenen Reifenluftdruck und kann mehrere Größen nennen, ersetzt aber keinen Genehmigungsnachweis.
Für die vorhandene Felge müssen mindestens Nenndurchmesser und zulässige Reifenbreite passen. Darüber hinaus sind Felgenbreite, Einpresstiefe, Befestigung, Freigängigkeit und Radabdeckung relevant. Die Einpresstiefe beschreibt die Lage der Felgenmitte zur Anlagefläche am Radträger und beeinflusst, wie weit das Rad innen oder außen steht.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 berücksichtigt bei der Typgenehmigung von Radabdeckungen unter anderem Reifenhüllkurven, Felgengrößen und Einpresstiefen. Daraus folgt jedoch keine allgemeine Erlaubnis, jede räumlich passende Größe zu montieren. Maßgeblich bleibt die genehmigte konkrete Kombination.
Schritt 5: Vor der Bestellung exakt abgleichen
Vor dem Kauf sollten folgende Punkte in einer Zeile übereinstimmen:
- Reifenbreite, Querschnitt, Bauart und Felgendurchmesser,
- Zuordnung zur Vorder- oder Hinterachse,
- erforderlicher Lastindex,
- erforderliche Geschwindigkeitskategorie,
- vorgeschriebene Zusätze und Ausführung,
- passende Felge einschließlich aller Auflagen,
- Winterkennzeichnung, falls der Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen genutzt werden soll.
Ein höherer Last- oder Geschwindigkeitsindex kann bei ansonsten identischer genehmigter Ausführung grundsätzlich verwendbar sein. Er erlaubt aber keine andere Breite, keinen anderen Querschnitt und keinen anderen Felgendurchmesser. Auch eine rechnerisch ähnliche Größe wird nicht allein dadurch zulässig, dass ihr Abrollumfang – die pro Radumdrehung zurückgelegte Strecke – nahe am Ausgangsreifen liegt.
Es gibt keinen allgemeinen Prozentwert, mit dem Fahrzeughalter eine alternative Dimension selbst freigeben können. Änderungen können Geschwindigkeitsanzeige, Freigängigkeit, Radabdeckung, Bremsen und Regelsysteme beeinflussen. Fehlt die gewünschte Kombination in den maßgeblichen Unterlagen, ist sie vor dem Kauf durch eine anerkannte Prüfstelle zu klären.
Häufige Fragen
Kann ich einfach die Größe der montierten Reifen nachbestellen?
Nur wenn die montierte Ausführung anhand der Fahrzeug- oder Radunterlagen als zulässig bestätigt ist. Bei einem gebraucht gekauften Fahrzeug kann auch eine falsche oder nur unter bestimmten Auflagen zulässige Größe montiert sein.
Warum steht im Fahrzeugschein nur eine Reifengröße?
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält häufig nur eine genehmigte Größe beziehungsweise Achskombination. Weitere ab Werk genehmigte Varianten können im CoC stehen; nachträgliche Kombinationen ergeben sich gegebenenfalls aus Rad- und Abnahmeunterlagen.
Darf ich eine rechnerisch ähnlich große Dimension verwenden?
Nicht allein aufgrund einer eigenen Berechnung. Es gibt keinen pauschalen Abrollumfang-Toleranzwert, der eine nicht dokumentierte Größe automatisch zulässig macht. Erforderlich ist ein Genehmigungsnachweis für die konkrete Kombination oder eine entsprechende Begutachtung.
Müssen Vorder- und Hinterreifen gleich groß sein?
Nicht immer. Einige Fahrzeuge sind mit unterschiedlichen Größen für beide Achsen genehmigt. Dann müssen Achszuordnung, Felgen und sämtliche Vorgaben der betreffenden Kombination eingehalten werden.