Reifenprüfung bei der HU: Darauf kommt es an

Bei der Hauptuntersuchung (HU) werden auch die Reifen genau kontrolliert. Umgangssprachlich ist dabei oft vom „TÜV“ die Rede, obwohl die HU auch von anderen anerkannten Prüforganisationen durchgeführt werden darf.

Entscheidend sind nicht nur die Profiltiefe, sondern auch der Zustand der Reifen, die richtige Reifengröße, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsfreigabe sowie eine korrekte Montage. Risse, Beulen, ungeeignete Reifenkombinationen oder Probleme mit Felgen und Radbefestigung können ebenfalls zu einer Beanstandung führen. Das reine Reifenalter ist dagegen kein automatischer Grund, die HU nicht zu bestehen.

Was wird bei der HU an den Reifen geprüft?

Die Anlagen VIII und VIIIa der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nennen für die HU unter anderem Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen. Bei Reifen werden insbesondere Zustand, Ausführung und Zulässigkeit betrachtet. Die Prüfung erfolgt nach den dafür geltenden Vorgaben und dem jeweils angewendeten Mangelbaum.

Der Prüfer kann eine Sichtprüfung durchführen und für die Beurteilung vorhandene Fahrzeug- und Genehmigungsdaten heranziehen. Dabei geht es nicht darum, ob ein Reifen optisch neu aussieht. Entscheidend ist, ob die montierte Bereifung die technischen und rechtlichen Anforderungen für das konkrete Fahrzeug erfüllt und ohne erkennbares Sicherheitsrisiko betrieben werden kann.

Welche Profiltiefe ist bei der HU vorgeschrieben?

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für gewöhnliche Autoreifen beträgt nach § 36 Absatz 3 StVZO 1,6 Millimeter im Hauptprofil. Als Hauptprofil gelten die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa drei Viertel der Laufflächenbreite umfasst. Die Messung muss über den gesamten Reifenumfang und an mehreren Stellen erfolgen.

Der TWI ist ein Verschleißanzeiger in den Hauptrillen. Liegt die umgebende Lauffläche auf Höhe eines solchen Stegs, ist die gesetzliche Grenze ungefähr erreicht. Der Prüfer kann sich nicht auf eine einzelne gut erhaltene Stelle beschränken, wenn der Reifen an anderer Stelle stärker abgenutzt ist. Auch einseitiger Verschleiß über die Reifenbreite kann auffallen.

Die häufig empfohlenen 3 Millimeter bei Sommerreifen oder 4 Millimeter bei Winterreifen sind Sicherheits- und keine HU-Grenzen. Ein Reifen mit 2,5 Millimetern ist deshalb nicht allein wegen dieses Werts durchgefallen, sofern alle gesetzlichen Anforderungen und der übrige Zustand passen. Unter 1,6 Millimetern im relevanten Hauptprofil ist die Bereifung dagegen nicht mehr vorschriftsmäßig.

Mehr zur gesetzlichen Profiltiefe und richtigen Messung hilft bei der Vorbereitung, ersetzt aber nicht die Prüfung des gesamten Reifens.

Welche Reifenschäden führen zu einer Beanstandung?

Bei der HU können sichtbare Schnitte, tiefe Risse, Beulen, Verformungen, Ablösungen, fehlende Profilteile und freiliegende Textil- oder Stahlbestandteile beanstandet werden. Eine Übersicht zum Erkennen von Reifenschäden hilft bei der Vorbereitung. Auch Fremdkörper, ungewöhnliche Auswaschungen und Schäden an der Seitenwand sind relevant. Die Seitenwand ist der Bereich zwischen Lauffläche und Felge und gehört zu den tragenden Teilen des Reifens.

Ein Nagel oder eine Schraube kann zunächst noch Luft halten, ist aber trotzdem ein Befund, der fachlich bewertet werden muss. Eine sichtbare Beule kann auf eine Beschädigung der inneren Festigkeitsträger hinweisen. Die Größe der Auswölbung lässt nicht zuverlässig auf die Schwere des Schadens schließen.

Auch eine auffällige Ablösung der Lauffläche oder eine beschädigte Reifenflanke kann je nach Ausmaß unterschiedlich eingestuft werden. Deshalb wäre es nicht korrekt, jedem Riss, jeder Beule oder jedem Fremdkörper pauschal dieselbe Mängelkategorie zuzuordnen. Vor der HU sollten Schäden fachlich beurteilt und erforderliche Reifen ersetzt werden.

Falsche Reifengröße oder fehlende Genehmigung

Eine Reifengröße darf nicht allein deshalb gefahren werden, weil sie auf die Felge passt. Maßgeblich sind die Fahrzeugtypgenehmigung, das CoC, die Zulassungsbescheinigung sowie passende Rad- oder Abnahmeunterlagen. Die Einträge in den Feldern 15.1 und 15.2 der Zulassungsbescheinigung sind ein wichtiger Ausgangspunkt, können aber durch zusätzliche Genehmigungsunterlagen ergänzt werden.

Bei einer abweichenden Dimension werden unter anderem Breite, Querschnitt, Felgendurchmesser, Abrollumfang, Freigängigkeit und Radabdeckung relevant. Der Reifen darf bei Lenkeinschlag, Federbewegung und Belastung keine Bauteile berühren. Eine nicht genehmigte Kombination kann eine Abnahme, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere oder eine Umrüstung erfordern.

Serienmäßige Mischbereifung mit unterschiedlichen Größen an Vorder- und Hinterachse ist dagegen möglich, wenn sie für das Fahrzeug vorgesehen ist. Die Bezeichnung „Mischbereifung“ allein sagt deshalb noch nichts über eine Beanstandung aus.

Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex

Der Lastindex bezeichnet die zulässige Tragfähigkeit eines Reifens. Der Geschwindigkeitsindex beschreibt die zulässige Reifenhöchstgeschwindigkeit. Beide Werte müssen die Anforderungen des Fahrzeugs und die zulässigen Achslasten abdecken.

Ein höherer Index ist nicht automatisch problematisch, eine zu geringe Tragfähigkeit dagegen sicherheitsrelevant. Für wintergeeignete Reifen kann ein niedrigerer Geschwindigkeitsindex unter den Voraussetzungen des § 36 Absatz 5 StVZO zulässig sein. Dann muss die niedrigere Höchstgeschwindigkeit durch ein Schild oder eine Anzeige erkennbar sein und eingehalten werden. Die Ausnahme macht eine falsche Größe oder eine zu geringe Tragfähigkeit nicht zulässig.

Welche Reifenkombinationen und Montagefehler sind problematisch?

Die StVZO schließt bei den erfassten Fahrzeugen die Kombination von Diagonal- und Radialreifen am selben Fahrzeug grundsätzlich aus. Unterschiedliche Hersteller oder Profile sind dagegen nicht automatisch verboten, können aber ein ungleichmäßiges Fahrverhalten verursachen. Die Reifen einer Achse sollten möglichst gleich ausgeführt sein.

Ein laufrichtungsgebundener Reifen muss in Richtung des Pfeils montiert sein. Bei einem asymmetrischen Reifen muss die mit „Outside“ markierte Seite nach außen zeigen. Eine falsche Montage kann die vorgesehene Wasserableitung oder Seitenführung beeinträchtigen und bei der HU als Ausführungs- oder Sicherheitsmangel auffallen.

Auch die Kombination aus Runflat-Reifen und Standardreifen kann problematisch sein, wenn das Fahrzeug oder die Genehmigung eine bestimmte Bauart voraussetzt. Bei einem Notrad gelten die Angaben zu Höchstgeschwindigkeit und Nutzungsdauer. Das Notrad darf nicht als gleichwertiger dauerhafter Ersatz für einen regulären Reifen behandelt werden.

Felgen, Radschrauben und Befestigung

Zur Bereifung gehört die Verbindung mit der Felge. Beschädigte, stark verformte oder gerissene Felgen können die HU ebenso beeinflussen wie eine unpassende Felgen-Reifen-Kombination. Die Rad-Reifen-Einheit muss ausreichend freigängig sein und darf die Karosserie, Bremsleitungen oder Fahrwerksteile nicht berühren.

Lose, fehlende oder ungeeignete Radschrauben und Radmuttern sind sicherheitsrelevant. Nach einem Radwechsel sollten die Befestigungsmittel mit dem vorgeschriebenen Drehmoment kontrolliert und die Hinweise des Fahrzeugherstellers beachtet werden. Ein sichtbares Problem an der Radbefestigung sollte nicht bis zur HU aufgeschoben werden.

Welche Rolle spielen Reifendruck und RDKS bei der HU?

Der Reifendruck muss zur Fahrzeugvorgabe, Reifengröße und Beladung passen. Ein dauerhaft deutlich zu niedriger Druck kann die Fahrsicherheit und den Reifen beschädigen. Für eine verlässliche Kontrolle sollte der Druck am möglichst kalten Reifen nach der Herstellerangabe eingestellt werden.

Das Reifendruckkontrollsystem (RDKS) überwacht den Luftdruck und warnt bei erkannten Abweichungen. Je nach Fahrzeug und System kann eine dauerhaft aktive Warnleuchte bei der HU relevant sein. Die konkrete Bewertung hängt davon ab, ob ein vorgeschriebenes System vorhanden ist, welcher Fehler vorliegt und ob die Warnung dauerhaft angezeigt wird.

Vor der Untersuchung sollten alle Reifen korrekt befüllt und die in der Bedienungsanleitung vorgesehene Initialisierung oder Kalibrierung durchgeführt werden. Eine Warnleuchte darf nicht einfach gelöscht werden, ohne die Ursache zu klären. Mehr über die Reifendruckkontrolle und das RDKS hilft bei der Vorbereitung.

Reifenalter und Winterkennzeichnung

Für gewöhnliche PKW-Reifen gibt es kein gesetzliches Höchstalter. Das DOT-Datum allein führt daher nicht zum Durchfallen. Sichtbare Risse, Verhärtungen, Beulen oder andere altersbedingte Schäden können dagegen beanstandet werden.

Bei einer HU außerhalb winterlicher Straßenverhältnisse ist ein Reifen nicht allein deshalb unzulässig, weil er keine Winterkennzeichnung trägt. Wird das Fahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte gefahren, gilt jedoch die situative Winterreifenpflicht. Beim PKW müssen dann alle Räder die Anforderungen erfüllen; ein Ganzjahresreifen braucht dafür das Alpine-Symbol. Die deutschen Winterreifenregeln sind von der HU-Frage und vom konkreten Wetter getrennt zu betrachten.

Was die Mängelkategorien bedeuten

Die HU unterscheidet unter anderem geringe, erhebliche und gefährliche Mängel sowie Verkehrsunsicherheit. Bei geringen Mängeln kann die Prüfplakette erteilt werden, wenn eine unverzügliche Beseitigung zu erwarten ist. Erhebliche und gefährliche Mängel müssen beseitigt und innerhalb der vorgesehenen Frist nachgeprüft werden; eine neue Plakette wird zunächst nicht erteilt.

Bei Verkehrsunsicherheit darf das Fahrzeug nicht einfach weiterbetrieben werden. Die konkrete Einordnung eines Reifenschadens nimmt der aaSoP, der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer, beziehungsweise der Prüfingenieur anhand des Befunds und der geltenden Vorgaben vor. Aus einem einzelnen Stichwort wie „Nagel“, „Riss“ oder „Profiltiefe“ lässt sich die Kategorie nicht zuverlässig ableiten.

Reifen-Checkliste vor der HU

Vor dem Termin sollten Fahrzeughalter:

  1. alle Reifen an Lauffläche, Schulter und Seitenwand ansehen,
  2. die Profiltiefe an mehreren Stellen messen,
  3. Luftdruck und gegebenenfalls Ersatzrad prüfen,
  4. Dimension, Indizes und Achszuordnung mit den Fahrzeugunterlagen vergleichen,
  5. Laufrichtung sowie „Inside“/„Outside“ kontrollieren,
  6. Felgen, Radschrauben und sichtbare Befestigung prüfen,
  7. Warnanzeigen des RDKS klären und
  8. Genehmigungen oder Abnahmebescheinigungen bereithalten.

Häufige Fragen

Fällt ein Auto mit alten Reifen durch die HU?

Nicht allein wegen des DOT-Datums. Ein Reifenalter ohne weitere Auffälligkeiten ist kein automatischer Durchfallgrund. Risse, Verhärtung, Beulen, Ablösungen oder andere erkennbare Schäden können die HU dagegen beeinflussen.

Reichen genau 1,6 Millimeter Profil für die HU?

Die gesetzliche Mindesttiefe kann damit gerade erfüllt sein, wenn sie im Hauptprofil rundum nicht unterschritten wird. Weitere Mängel dürfen nicht vorliegen. Die empfohlenen Sicherheitsreserven liegen höher und sind von der HU-Grenze zu unterscheiden.

Werden unterschiedliche Reifenmarken beanstandet?

Nicht automatisch. Verschiedene Marken oder Modelle können zulässig sein, wenn die technische und rechtliche Kombination passt. Unterschiedliche Reifen pro Achse oder stark abweichende Eigenschaften können jedoch ein Problem darstellen.

Ist ein Nagel im Reifen ein erheblicher Mangel?

Das lässt sich pauschal nicht einordnen. Position, Eindringtiefe, Druckverlust, innerer Zustand und die konkrete Prüfstellung sind entscheidend. Ein sichtbarer Fremdkörper sollte vor der HU von einem Fachbetrieb beurteilt werden.

Werden falscher Luftdruck oder ein defektes RDKS beanstandet?

Ein deutlich falscher Reifendruck oder eine dauerhaft aktive RDKS-Warnung kann bei der HU auffallen. Die konkrete Bewertung hängt vom Fahrzeug, der Ursache und der Sicherheitsrelevanz ab. Vor dem Termin sollten Druck und System nach Herstellervorgabe geprüft werden.

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